Im Newsletter des TVG-CH vom 24. Mai 2022 (Link) informierte der Lehrmittelverlag Kartennord GmbH darüber, dass den Lernenden das neue Lehrmittel in Rechnung gestellt wird.
Die Rechnungen dazu wurden verschickt, jedoch an die Ausbildungsbetriebe der Lernenden.
Dies hat auf der Geschäftsstelle des TVG-CH, beim Präsidenten und beim Vizepräsidenten zu Rückfragen von Ausbildungsbetrieben geführt.
Der Vorstand hat an seine Vorstandssitzung vom 23. August 2022 den Sachverhalt mit dem Lehrmittelverlag Kartennord GmbH besprochen.
Der Vorstand hat die folgende Sprachregelung beschlossen.
Grundsätzlich ist im Lehrvertrag geregelt, wer die Kosten des Schulmaterials und somit auch der Lehrmittel übernimmt. Falls der Lernende als Kostenträger festgelegt ist, so übergibt der Ausbildungsbetrieb dem Lernenden die Rechnung zur Zahlung oder fordert den Lehrmittelverlag Kartennord GmbH auf, die Rechnung an den Lernenden zu adressieren. Ob der Ausbildungsbetrieb auf Anfrage des Lernenden einen Teil oder das ganze Lehrmittel finanziert, ist ein Entscheid des Ausbildungsbetriebes.
Der TVG-CH empfiehlt, dass die aktuellen Erkenntnisse zu Kosten und Kostentragung in den neuen Lehrverträgen berücksichtigt werden.